nessy - 5. Dez, 14:49
Was schreibst Du auch "persönlich" auf den Umschlag, wo doch in der Deutschen Reichspopstverordnung § 143, Abs. 9 steht, dass für die Post persönlich nicht persönlich ist. Sei froh, dass Dich der freundliche Beamte nochmal darauf hingewiesen hat.